Die EU-Verordnung 2019/947 ist das Herzstück des europäischen Drohnenrechts. Gute Nachricht für die meisten Hobby-Piloten: 95 % dessen, was dort steht, ist für dich irrelevant. Relevant sind genau drei Dinge – und die erklären wir hier.

Der Überblick in einer Minute

Seit 2021 sind Drohnen in der EU in drei Kategorien eingeteilt:

  • Offene Kategorie – 99 % aller Hobby-Piloten sind hier. Keine Behördengenehmigung nötig.
  • Spezielle Kategorie – für spezielle Einsätze (Filmproduktionen, Inspektionen), mit individueller Genehmigung.
  • Zertifizierte Kategorie – wie bemannte Luftfahrt (Passagier- oder schwere Frachtdrohnen).

Alles, was du im Hobbybereich machst, fällt in die offene Kategorie. Die hat wiederum drei Unterkategorien: A1, A2, A3.

Die drei Kategorien im Detail

Offene Kategorie

Für alle Drohnen bis 25 kg, Flug auf Sicht, maximal 120 m Höhe, nicht über Menschenansammlungen. Keine Behördengenehmigung nötig – nur Registrierung als Betreiber und ggf. Kompetenznachweis.

Spezielle Kategorie

Wenn du die Grenzen der offenen Kategorie überschreiten willst (z. B. Flug über 120 m, Flug außerhalb der Sichtweite, über Menschenmengen), brauchst du eine Betriebsgenehmigung oder fliegst unter einem „Standard Scenario" (STS). Hauptsächlich relevant für gewerbliche Piloten.

Zertifizierte Kategorie

Drohnen, die wie bemannte Luftfahrzeuge behandelt werden – etwa zertifizierte Lieferdrohnen oder Passagier-VTOL. Für Hobby-Piloten irrelevant.

Die Unterkategorien A1, A2, A3

A1 – Fliegen nahe an Personen

Drohnen unter 250 g oder mit C0/C1-Klassifizierung (bis 900 g). Du darfst nahe an einzelnen Personen fliegen, aber nicht über Menschenansammlungen. Kein Kompetenznachweis bei unter 250 g nötig.

A2 – Flüge in Wohngebieten

Drohnen mit C2-Klassifizierung (unter 4 kg). Erforderlich: der „große" Drohnenführerschein (Theorie-Selbststudium plus Prüfung beim LBA). Damit darfst du in Wohn-, Arbeits- und Erholungsgebieten fliegen. Abstand zu Unbeteiligten: 30 m horizontal, im Niedriggeschwindigkeitsmodus 5 m.

A3 – Fliegen weit weg von Menschen

Drohnen bis 25 kg in Gebieten, in denen sich keine Unbeteiligten aufhalten (mind. 150 m Abstand zu Wohn-, Arbeits- und Erholungsgebieten). Erforderlich: der EU-Kompetenznachweis A1/A3 (online, kostenlos).

Die C-Klassen C0 bis C4

Seit 2024 müssen neue Drohnen in der EU eine C-Klassifizierung tragen (als Plakette am Gehäuse). Die C-Klasse bestimmt, in welcher Unterkategorie du fliegen darfst:

  • C0: unter 250 g, max. 19 m/s Geschwindigkeit → A1
  • C1: unter 900 g → A1 (nicht über Menschenansammlungen)
  • C2: unter 4 kg → A2 (mit großem Drohnenführerschein)
  • C3 / C4: unter 25 kg → A3 (weit weg von Menschen)
Wichtig: Ältere Drohnen ohne C-Klasse (z. B. die ursprüngliche DJI Mini 2) werden nun strenger eingestuft. Sie landen je nach Gewicht in A1 (unter 250 g) oder A3 (über 250 g) – ohne Zugang zu A2.

Deine Pflichten als Drohnenbetreiber

1. Registrierung beim LBA (ab Kamera)

Sobald deine Drohne eine Kamera hat oder über 250 g wiegt, musst du dich als Betreiber beim Luftfahrt-Bundesamt registrieren. Kosten: 20 € einmalig, gültig 5 Jahre. Du bekommst eine eID, die an der Drohne angebracht werden muss.

2. Haftpflichtversicherung

Pflicht für jede Drohne. Kosten: ab ca. 40 €/Jahr für Hobby-Piloten. Details: siehe unser Ratgeber zur Drohnenversicherung.

3. Kompetenznachweis (ab 250 g)

Der A1/A3-Online-Kurs mit Prüfung beim LBA. Kostenlos, ca. 60 Minuten. Ausführlich erklärt im Drohnenführerschein-Ratgeber.

4. Regeln beim Fliegen

  • Maximale Höhe: 120 m
  • Sichtflug (VLOS): Drohne muss sichtbar bleiben
  • Nur bei Tageslicht (Hobby)
  • Abstand zu Flughäfen, Regierungsgebäuden, Einsatzorten – siehe „Wo darf ich fliegen?"

Häufige Fragen

Was ist die EU-Drohnenverordnung?

Die EU-Drohnenverordnung (EU-VO 2019/947 und 2019/945) ist das einheitliche europäische Regelwerk für unbemannte Luftfahrzeuge. Sie gilt seit 2021 in allen EU-Staaten und ersetzt die vorherigen nationalen Regeln.

Was ändert sich 2026 für Drohnenpiloten?

Seit 1. Januar 2024 gelten die neuen C-Klassen verpflichtend. Drohnen ohne C-Klassifizierung werden in die strengeren Unterkategorien A1 oder A3 eingeordnet. 2026 gibt es keine grundlegend neuen Vorschriften, aber die strengere Durchsetzung der bisherigen Regeln.

Was ist der Unterschied zwischen A1, A2 und A3?

A1 erlaubt Flüge nahe an Personen (aber nicht über Menschenansammlungen) – für leichte Drohnen unter 250 g. A2 erlaubt Flüge in Wohngebieten mit entsprechendem Abstand, erfordert aber den großen Drohnenführerschein. A3 erlaubt schwere Drohnen, aber nur in Gebieten ohne Menschen.

Gelten die Regeln auch außerhalb Deutschlands?

Ja, in allen EU-Mitgliedsstaaten gelten dieselben Grundregeln. Dein Kompetenznachweis ist EU-weit gültig. Einzelne Länder können aber zusätzliche Regelungen haben (z. B. geringere Maximalhöhen, zusätzliche Sperrzonen).

Was passiert, wenn ich meine Drohne nicht registriere?

Das Fliegen ohne Betreiber-Registrierung ist eine Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern bis zu mehreren Tausend Euro. Im Schadensfall kann die Versicherung die Leistung verweigern.